Wir haben die Jugendarrestanstalt in Emden besucht!

Im Rahmen der Unterrichtsreihe „Gesetze – Das Jugendgerichtsgesetz“ haben die Schüler der Klassen H2 und A aus dem Bereich Geistige Entwicklung die Jugendarrestanstalt in Emden besucht. Dort befinden sich Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren sowie Heranwachsende im Alter von 19 bis 21 Jahren, die unter besonderer pädagogischer Betreuung den normalerweise erstmaligen Freiheitsentzug erleben.
Die männlichen und weiblichen Jugendarrestanten verbüßen die von dem zuständigen Amtsgericht durch einen Jugendrichter verhängte Strafe als „schwerstes Zuchtmittel unterhalb der Schwelle von Jugendstrafe“. Der kurzfristige Freiheitsentzug kann bis zu vier Wochen umfassen und wurde als strafrechtliche Sanktion einer Jugendstraftat, wie z. B. Diebstahl, räuberische Erpressung, Schulverweigerung, Sachbeschädigung, Graffiti, fahrlässige Körperverletzung, Drogenkonsum verhängt.
Ausnahmslos waren alle Schüler sowie deren Lehrer beeindruckt, in welcher Form die Jugendlichen und Heranwachsenden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Besuch „hinter Gittern“ hat nicht nur bleibenden Eindruck hinterlassen, sondern viel Motivation zu guten Vorsätzen bezüglich des eigenen Verhaltens der Schüler erzeugt.
