Organisatorischer Verlauf bei Schulabsentismus

1. Stufe:

Ein Schüler fehlt auffällig oft, bringt aber Entschuldigungen mit. Der Klassenlehrer hat den Verdacht, es handelt sich um Gefälligkeits-Entschuldigungen.

Verfahren:

Anschreiben der Schule an die Eltern mit der Information, dass zukünftig nur noch ärztliche Atteste als Entschuldigungsgrund akzeptiert werden. Einladung der Eltern zu einem Gespräch.


2. Stufe:

Der Schüler fehlt weiterhin sehr häufig ohne ärztliches Attest, also unentschuldigt.

Verfahren:

Information an das Ordnungsamt des LK Leer, Frau Munk. Gleichzeitig Information der Eltern über dieses Vorgehen.
Das Ordnungsamt nimmt die Benachrichtigung zur Kenntnis. Einladung der Eltern zu einem Gespräch.


3. Stufe:

Weiteres unentschuldigtes Fehlen.

Verfahren:

Das Ordnungsamt wird informiert und um die Einleitung eines förmlichen Verfahrens gebeten. Die Eltern / Sorgeberechtigten werden über dieses Vorgehen informiert. Einladung der Eltern zu einem Gespräch.
Das Ordnungsamt informiert die Schule (Kopie des Bescheides an die Eltern).


4. Stufe:

Weiteres unentschuldigtes Fehlen.

Verfahren:

Meldung an das Ordnungsamt mit der Bitte um verschärfte Maßnahmen (wie erhöhtes Bußgeld, zwangsweise Zuführung o. ä.).
Die Eltern werden über dieses Verfahren informiert. Einladung der Eltern zu einem Gespräch.
Das Ordnungsamt informiert die Schule (Kopie des Bescheides an die Eltern).


5. Stufe:

Weiteres unentschuldigtes Fehlen.

Die Schule bittet das Jugendamt um die Erstattung einer Anzeige.

Die Verfahren aller Stufen werden vom Klassenlehrer initiiert. Die Anschreiben an die Eltern / Sorgeberechtigten und / oder das Ordnungsamt werden vom Klassenlehrer oder der Sekretärin erstellt (fertige Texte). Die Anschreiben werden vom Schulleiter bzw. Konrektor unterzeichnet. Einladung der Eltern zu einem Gespräch.